Die Wiedervorlage: Verrentet und verraten?

Seit fünf Jahren liegt beim Petitionsausschuss im Bundestag eine Akte. 120 Seiten umfasst sie mittlerweile. Zwar hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet, eine Entscheidung ist aber nicht in Sicht – eine Entscheidung über die Höhe der Renten für Übersiedler aus der ehemaligen DDR. Wer vor der Wende aus der DDR in die Bundesrepublik flüchtete, wurde in das Rentensystem der Bundesrepublik integriert. Für die Rentenberechnung wurde der Durchschnittswert der Rente der westdeutschen Berufskollegen zu Grunde gelegt. Doch viele Jahre später kam für die Betroffenen mit der Rentenzahlung die Überraschung. Die Berechnungsgrundlage war geändert worden. Ein neues Gesetz orientierte sich nun plötzlich an den tatsächlich in der DDR erworbenen Rentenansprüchen.

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